Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 13. September 2026 · Fassung: 2026-09-13. Anbieter: Innosirius UG (haftungsbeschränkt), Stuttgarter Straße 13, 70806 Kornwestheim.
1 · Leistung
Vimon erstellt aus vom Kunden bereitgestelltem Bildmaterial ein Video im Hochformat (1080 × 1920, MP4) mit synthetischer Sprachausgabe, Musik und Untertiteln. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte gestalterische Umsetzung.
2 · Rechte am Material
Der Kunde sichert zu, dass er über alle erforderlichen Rechte am hochgeladenen Material verfügt und dass abgebildete Personen eingewilligt haben. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.
3 · Nutzungsrechte am Ergebnis
Der Kunde erhält am fertigen Video ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht, einschließlich der werblichen Nutzung.
4 · Preis und Zahlung
Der Preis wird vor dem Kauf angezeigt und ist sofort per Karte fällig. Die Erstellung beginnt nach erfolgreicher Zahlung.
5 · Widerrufsrecht und dessen Erlöschen
Verbraucher haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Der Kunde verlangt ausdrücklich, dass mit der Erstellung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und bestätigt mit dem Kauf sein Wissen darum, dass das Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Leistung erlischt (§ 356 Abs. 5 BGB).
6 · Gewährleistung
Kommt ein Video technisch nicht zustande, wird der Betrag vollständig erstattet. Ansprüche wegen einer abweichenden gestalterischen Erwartung sind ausgeschlossen.
7 · KI-Kennzeichnung
(1) Vimon erzeugt aus den vom Kunden bereitgestellten Fotografien mit einem generativen KI-Modell bewegte Aufnahmen. Ausgangspunkt ist jeweils die Originalfotografie; die Bewegung und alle Folgebilder werden vom Modell erzeugt und können vom Original abweichen. Das fertige Video enthält damit KI-generiertes Bildmaterial im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung, nachfolgend „KI-VO“).
(2) Jedes Video trägt standardmäßig den sichtbaren Hinweis „KI-animiert · Originalfotos“ im unteren Bildbereich. Der Kunde kann diesen Hinweis vor der Bestellung im Schritt „Feinschliff“ abwählen; das Video wird dann ohne sichtbaren Hinweis ausgeliefert. Die getroffene Wahl wird mit dem Auftrag gespeichert.
(3) Nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO müssen Betreiber eines KI-Systems, das Bild- oder Videoinhalte erzeugt oder manipuliert, offenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde; die Information ist spätestens zum Zeitpunkt der ersten Wahrnehmung durch die betroffenen Personen zu geben (Art. 50 Abs. 5 KI-VO). Der Kunde bestimmt Motiv, Material und Gestaltung des Videos über den Bestellprozess und entscheidet allein über dessen Veröffentlichung. Im Verhältnis der Parteien trägt daher der Kunde die Offenlegung gegenüber dem Publikum, sobald er das Video verbreitet, öffentlich zugänglich macht oder Dritten zur Verfügung stellt.
(4) Wählt der Kunde den Hinweis nach Absatz 2 ab, übernimmt er es, die Kennzeichnung bei der Veröffentlichung selbst vorzunehmen — etwa durch einen Hinweis in der Bildunterschrift oder über die KI-Kennzeichnung der jeweiligen Plattform. Behält er den Hinweis bei, ist die Offenlegung nach Absatz 3 durch den eingeblendeten Schriftzug erfüllt, solange der Kunde ihn nicht entfernt oder verdeckt.
(5) Unabhängig von Absatz 3 verlangen die Nutzungsbedingungen der gängigen Plattformen (u. a. Instagram, TikTok, YouTube, LinkedIn) eine eigene Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Diese Pflicht entfällt durch die Abwahl nach Absatz 2 nicht. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter und von behördlicher Inanspruchnahme frei, die darauf beruhen, dass er ein ohne sichtbaren Hinweis ausgeliefertes Video ohne die gesetzlich erforderliche Kennzeichnung veröffentlicht hat.
(6) Die Absätze 3 bis 5 regeln das Verhältnis zwischen Anbieter und Kunde. Pflichten, die die KI-VO dem Anbieter selbst auferlegt, bleiben unberührt und können durch diese Bedingungen nicht abbedungen werden.
8 · Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Stuttgart.